Das ist in beiden Varianten möglich und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Warum sollte es nicht rechtens sein ? Der Vermieter kann doch nichts dafür, dass du nicht rechtzeitig gezahlt hast. Da in diesem Falle nun mal halt schon der Anwalt bestellt war und er die kosten nicht übernehmen will, wirst du Sie wohl zahlen müssen. Ist aber vom Vermieter auch nicht gerade die feine Art.

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Würde sagen, du belässt es dabei. Für den Neuanfang ist es nicht falsch auch mit neuen Dingen anzufangen.

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