Es gibt verschiedene Benachrichtigungspflichten zwischen den Ämtern. Daher wirst du bestimmt informiert. Das sagte schon richtig Aktienmax. Wenn zum Beispiel ein Testament in Verwahrung genommen wurde, macht das Amtsgericht eine Mitteilung über die Verwahrung an die Gemeinde des Geburtsorts des Erblassers, dort Standesamt. Dieses ist dann selbst verpflichtet, das verwahrende Amtsgericht vom Tode des Erblassers zu benachrichtigen.

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Es hängt in der Tat, wie wfwbinder schon sagte, davon ab, ob Gewinn erzielt wird. Danach richten sich dann die Einkommenssteuervorauszahlungen, die vierteljährlich vom Finanzamt nach deren Vorgabe im Einkommenssteuerbescheid angefordert werden.

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Muss er freilich, denn er erzielt weitere Einnahmen, wohl jetzt auf selbstständiger Basis, weil er ja schon gekündigt ist, also nicht mehr in abhängiger Tätigkeit steht. Er muss daher so und so die Sache beim Finanzamt weiter melden und dafür Steuer zahlen.

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