Habe für Dich gegoogelt und darüber nichts gefunden, es heißt nur, Prozesskostenhilfe sei ne Art von Soziahilfe für Gericht, Sozialhilfe bekommen nur Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, aber probieren kannst es ja. Selbst für Ausländer und Staatenlose wäre die Hilfe möglich, habe Dir den Link eingefügt. Frag einfach beim Gericht nach, die können Dir sicher Auskunft geben. http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Auch als ExFrau kannst Du in der Versicherung als Begünstigte stehen, das ist ok, aber wenn Du nicht verheiratet bist, könnte im Fall des Falles Erbschaftssteuer fällig werden, das kommt auf den Betrag an, den Du bekommst, ich denk der Freibetrag liegt da bei ca. 20.000 Euro, also Heirat wäre sicher besser, dann sind die Freibeträge wesentlich höher.
Ein Umzug ist - denke ich mal - grundsätzlich eine private Sache, und daher muß man die Kosten selber tragen. Wäre die Rente aber so niedrig, daß der Rentner noch Geld vom Sozialamt bekommt, dann sollte er dort einen Antrag auf Umzughilfe stellen oder auf jeden Fall dort nachfragen. Die Schwerbehindertung ist noch nicht festgestellt, falls er dann als Schwerbehinderter anerkannt wäre, sollte er beim Versorgungsamt noch nachfragen, ob es da besondere Hilfen gibt.
Die Rechnung über die Fenster müßte sicher auf Dich, den Eigentümer ausgestellt sein. Neue Fenster sorgen sicher auch für eine bessere Wärmedämmung, da könnt schon eine Förderung durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) drinsein. Vielleicht sogar ein zinsgünstiges Darlehen. Hier der Link: http://www.kfw.de/DE_Home/Service/Foerderprogramme_auf_einen_Blick/Foerderangebot_fuer_Privatkunden.jsp
Also ich bin da bestimmt kein Profi in solchen Dingen, aber wenn ich schon höre: Pflegekraft aus Osteuropa (womöglich Polen), wohnt beim Patienten, 24stündige Arbeitszeit täglich - so was kann doch nur Schwarzarbeit sein, denn wenn man das normal zahlen würde, müßte diese Kraft mindestens 3.000 Euro im Monat verdienen, hinzu kommen noch die Bereitschaftsdienste in der Nacht. Da sollten sich Deine Freunde wirklich in der Pflegekasse schlau machen und nachfragen, evtl. auch bei der Krankenkasse und dem Gewerbeamt w/Anmeldung bzw. Selbständigkeit - denn wenn die Pflegekraft selbständig tätig ist, muß sie ein Gewerbe angemeldet haben, evtl. muß sie auch nachweisbare Sachkenntnisse haben.
Wenn der junge Mann sich wirklich um einen Job bemüht und nur noch nichts gefunden hat, würde ich ihm schon ein Taschengeld geben, 100 Euro fände ich ok. Allerdings würde ich den jungen Mann - wenns mein Sohn wäre - durchaus an den Hausarbeiten beteiligen, es ist immer was zu tun und so käme von ihm auch eine kleine Gegenleistung.