Hallo GZBerlin,

die Antwort hängt in erster Linie davon ab, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht und wer Versicherungsnehmer ist. Im laufenden Arbeitsverhältnis kann eine Direktversicherung mit Zustimmung des Arbeitgebers abgefunden und ausgezahlt werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dies nur in den Grenzen des § 3 BertrAVG möglich, beispielsweise wenn es sich um eine Kleinstanwartschaft (unter 3.800,00 €) handelt.

Schau dir mal das hier an:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kann-ich-meine-direktversicherung-vorzeitig-kuendigen_181869.html

Viele Grüße

MoNa

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