Vielen Dank für die Antworten.

Mein Problem liegt aber darin, dass ich aufgrund von fortbildungskosten für meinen neuen Job, eine bergründung nachweisen muss, dass diese beruflich bedingt sind.

Nun habe ich kurz nach der Kündigung eine Zusage für meinen neuen Job erhalten, die kpndigungsschutzklage aber 2-3 Tage vorher eingereicht. Aufgrund des neuen Jobs musste ich mir schnell ein Sörachtraining organisieren. Das Finanzamt wird nun dann erfahren, dass ich trotz neuen Jobs, noch meine Klage weiterführt habe. Deshalb die Frage, ob das Finanzamt dann sagt "nee, sie hätten ja schon eine Zusage für den neuen Job, dann hätte man ja nicht weiter Klagen müssen, und die rechsanwaltkosten wären nicht entstanden"

Den Job habe ich selbstverständlich erst nach dem gäteverfahren angetreten..

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Ich habe nun die Bergündung für die Ablehnung gefunden:

"Aufwendungen für einen Lehrgang, der Grundkentnisse in einer gängigen Fremdsprache vermittelt, konnten nicht als Werbungskosten (Fortbildungskosten) anerkannt werden, weil ein konkreter und enger Zusammenhang mit der Berufstätigkeit nicht erkennbar ist"

Sehe die das also mittlerweile als überflüssig an, dass man einen Englischkurs belegt, weil diese Kenntnisse doch in der Schule vermittelt werden? Hier ging es nichtmal um Grundkenntnisse bei meinem Sprachtraining -.-

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