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Antwort
Was Sie ansprechen ist aus meiner Sicht die Tippgabe an einen Immobilienmakler. Wenn das Geschäft zustande kommt und Sie von dem Makler für den Tipp eine Provision erhalten, so ist das völlig korrekt. Versteuern müssen Sie die Einnahme natürlich, Sie müssten das als außerordentliche Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Freundliche Grüßen von MarainerInkasso, www.marainer.de