Wenn die Hälfte schon überschrieben ist, müsstest die Rechnung ja schon haben....

Warum liegt Deine Grundschuldeintragung bei 100T€, wenn das Haus nur 95T Wert hat ?

Kosten für Euch beim zweiten Haus : 195T€ x 1,5% Richtwert macht ca. 2800€

Da für das erste Haus eine Überschreibung erfolgt ist, wirst Du zwar die Grunderwerbssteuer meines Wissens umgehen können, aber der Notar rechnet nach Gebührenordnung ab. In dem Falle wäre es nich so schlau, den Hauswert mit 100T€ anzugeben, da er damit über eine Kostenschwelle kommt und die abzurechnenden Sätze steigen. Richtwert ebenfalls 1,5,m also ca. 1500€....

P.S. : Der Wert mit den Schwellgrenzen gilt übrigens NICHT für den Hauspreis als solches, sondern für den notariell Beglaubigten Betrag. Bei uns wollte der Makler seinen Courtageanspruch im Kaufvertrag "mitbeglaubigen" lassen, folge wäre gewesen : Höhere Notarkosten- ca 70-100€, UND die Grunderwerbssteuer wäre ebenfalls gestiegen- ca. 400€.

Gruß

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