Das Thema hier ist schon etwas älter, aber ich würde mich der Frage nochmals anschliessen wollen.

Unsere 16-jährige Tochter geht nach Neuseeland um dort in 1,5 Jahren ihren NCEA-Abschluss zu machen (mit ein paar Voraussetzungen bei der Fächerwahl wird das hier als Abitur anerkannt). Danach kommt sie wieder her und ... ? Tja, in dem Alter kann man das noch nicht so genau sagen. Entweder sie macht eine Berufsausbildung oder geht studieren.

Es handelt sich nicht um einen Schüleraustausch. Der Unterricht dort findet in englisch statt.

Neben den Kosten für die Schule (wir bekommen Schulgeld, Versicherungen, Unterkunft etc. aufgeschlüsselt in der Rechnung dargestellt), sind auch die Reisekosten (Flugticket) nicht unerheblich.

Bis jetzt haben ich keine Information zur steuerlichen Anrechenbarkeit für Schulen ausserhalb der EU gefunden.

Kann man das Schulgeld, die Versicherung und die Reisekosten als aussergewöhnliche Belastung angeben ?

Oder zumindest als Sonderausgaben ?

Vielen Dank für die Hilfe !

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