Ich als Miterbin will in eine Wohnung des geerbten Hauses einziehen - darf der zweite Miterbe mir das verbieten?

Ich bin zu einem Achtel Mitglied einer Erbengemeinschaft (Vater gestorben). Mein Bruder hat auch ein Achtel geerbt, meine demente im Heim befindliche Mutter hat die restlichen sechs Achtel des Hauses geerbt.

Mein Bruder und ich sind, zusammen mit dem Betreuungsgericht, Betreuer unserer Mutter.

Das Haus soll verkauft werden, was sehr schwierig ist, es steht nun schon fast ein Jahr leer. Deshalb möchte ich vorübergehend in eine der drei Wohnungen des Hauses einziehen, bis wir Käufer gefunden haben.

Selbstverständlich bin ich bereit, eine angemessene Nutzungsentschädigung (ortsübliche Miete) zuzüglich der entsprechenden Umlagen an die Erbengemeinschaft zu zahlen. Ich würde auch wieder ausziehen, sobald sich ein Verkauf anbahnt.

Mein Bruder verweigert mir aber einen Miet- bzw. Nutzungsvertrag, er will NICHT, dass ich dort einziehe. Begründet hat er das nicht. Meine demente Mutter hingegen hat mir schon ein paarmal angeboten, in das Haus einzuziehen. Sie lebt im Heim.

Meine Argumente sind, dass ich lieber Miete in unsere Erbenkasse zahle als Miete an fremde Vermieter, zumal wir kaum Reserven in der Erbenkasse haben. Wir müssen z.B. Heizöl kaufen, und im Winter muss Schnee geräumt werden. Wenn ich dort wohne, könnte ich das selbst machen, ansonsten müssten wir ein Unternehmen beauftragen, was sich letzten Winter als sehr teuer erwiesen hat.

Es geht hier also um Wirtschaftlichkeit und sinnvolle Verwaltung, und dass das Haus nicht noch länger leersteht, was ja auch den Verkaufswert nicht gerade steigert.

Fragen:

Darf ich auch ohne Nutzungsvertrag einfach dort einziehen, wenn ich freiwillig und regelmäßig diese angemessene Nutzungsentschädigung (Miete+Umlagen) an die Erbengemeinschaft zahle?

Darf mein Bruder mir verbieten, in die eine der drei Wohnungen des Hauses, welches ja zu einem Achtel auch mir gehört, einzuziehen? Bzw. was kann mir blühen, wenn ich einfach dort einziehe - auch gegen den Willen meines Bruders? Kann der mich z.B. rausklagen?

Wie kann ich vorgehen, damit ich auch ohne das Einverständnis meines Bruders dort einziehen kann?

Inwieweit könnte ich das Betreuungsgericht in diese Sache einbinden bzw. auf dessen Hilfe hoffen?

Was könnte ich sonst noch in der Sache tun?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Ich war in einer ähnlichen Situation, wie du und bin einfach her gegangen, habe mich umgemeldet, den Schlüsselzylinder von der Wohnung wechseln lassen und bin eingezogen. Er hat sich natürlich wahnsinnig aufgeregt und hat sogar eine einstweilige Verfügung beantragt, ist dabei allerdings nicht durchgekommen. Weil ich ja Miteigentümerin bin, außerdem angeboten hatte 70% der ortüblichen Miete zu bezahlen (ich bin ja in eine schon lange unrenovierte und unentrümpelte Wohnung eingezogen, steuertechnisch sind 70% auch ok) und dies seitdem auch tue. Dadurch, dass er selbst nicht den Wunsch angemeldet hatte, die Wohnung selbst zu nutzen und diese leer stand, also weder Einnahmen brachte noch gepflegt wurde, kam er nicht damit weiter. Das Gericht verfügte allerdings, dass ich 13% der Verfahrenskosten bezahlen musste; er 87%. Ich hätte mir ja seine Zustimmung einholen müssen. Strafe muss sein! ;-) Damit hatte ich aber schon gerechnet und dies in Kauf genommen.

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