Der Arbeitsgeber ist verpflichtet, alles was pfändbar ist an deinen Gläubiger zu überweisen. Das macht er solange bis die Forderung des Gläubigers gegen dich vollständig bezahlt ist. Endet das Arbeitsverhältnis vorher, endet auch die Pfändung. Was genau pfändbar ist richtet sich nach der Lohnpfändungstabelle. Die aktuelle Tabelle findest du zB hier Werbung durch Support gelöscht. Neben der Lohnpfändung könnte auch eine Kontopfändung drohen. Dann solltest du dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (Pkonto) umwandeln lassen. Wenn du Frau und Kinder hast kannst du mit einer Bescheinigung den Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto erhöhen lassen. Auch hierzu findest du weitere Infos auf der o.a. Seite. Viel Erfolg.

...zur Antwort

Kennt der Gläubiger beide Einkunftsquellen (zB durch eine eidesstattliche Versicherung) kann er beim Vollstreckungsgericht die Zusammenrechnung der Einkünfte beantragen. Es wird dann anteilig auch vom Einkommen aus dem Nebenjob gepfändet. Eine automatische Berücksichtigung des Nebenjobs erfolgt nicht. Parallel sollte überlegt werden das Konto vor einer Pfändung zu schützen. Denn dort landet normalerweise das Gesamteinkommen. Nähere Informationen zum Kontopfändungsschutz gibt es auf Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.