Hallo Gabriel2311,
der Besitzer einer Diskothek (Diskothek = sogenanntes "Massengeschäft") hat das Hausrecht und kann deshalb grundsätzlich entscheiden wer eingelassen wird und wer nicht. Der Türsteher ist von ihm angestellt um das Hausrecht durchzusetzen (also darf er auch Leute abweisen).
Beispiele von Gründen, die bei einer Abweisung rechtens (legal) sind:
- Angetrunkenheit
- aggressives Auftreten
- unpassende Kleidung
- Körpergeruch oder ähnliches.
- angemessenes Verhältnis von Männern und Frauen in der Diskothek.
Unzulässige, weil diskriminierende, Gründe sind:
- Ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion und Weltanschauung
- Behinderung
- Alter (außer Jugendschutz)
- sexuelle Identität
Wenn der Türsteher zulässige Gründe für deine Abweisung gehabt hätte, dann hätte er sie dir auch nennen können. Da er das nicht getan hat, muss man eigentlich davon ausgehen, dass der Grund ein diskriminierender war und er ihn deshalb nicht nennen wollte.
Leider kann man Diskothekenbesitzer/Security nicht zwingen ihre wahren Gründe zu nennen bzw. könnten sie legale Gründe vorschieben, wenn sie gefragt würden.
Du kannst dich aber trotzdem beim Diskothekenbetreiber über den Türsteher beschweren, auch wenn du den Namen des Türstehers nicht kennst. Du brauchst nur Datum und Uhrzeit anzugeben. Der Betreiber weiß, wer wann Dienst hatte..
Ich bezweifele allerdings, dass deine Beschwerde Erfolg haben wird – zumindest dann nicht, wenn der Türsteher im Sinne des Diskothekenbetreibers gehandelt hat.
Mehr Infos hier.
VG Emelina