Bei Schwangerschaft genießt die zukünftige Mutter einen besonderen Schutz, aber ich glaube das kommt letztlich auf den individuellen Fall an und wo die Mutter leben würde, falls sie die Wohnung nicht mehr nutzen kann.

Aber es ist keine langfristige Lösung, wenn die Mutterzeit vorbei ist, dann muss sie trotzdem gehen. Und dann ist das Kinderzimmer und alles schon eingerichtet, es macht den Umzug also nur umständlicher.

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Ja wie schaft man das nur :-)

Das Zauberwort ist die "EG-Richtlinie 90/270/EWG vom 29. Mai 1990" Drin geht es um "Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten". Also wenn du viel am Bildschirm arbeiten MUSST und dir dein Augenarzt eine so genannte Bildschirmarbeitsplatzbrille verordnet, dann muss der Arbeitgeber dafür aufkommen. Schau mal unter Bildschirmarbeitsverordnung bei der Suchmaschine deines Vertrauens nach...

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