Frage
Antwort
Die Frage hab ich mir auch gestellt, hab dazu folgende Info von nem Anwalt gefunden:
"Beim eigenhändigen Testament ist die gesamte Niederschrift eigenhändig zu schreiben. Ein Führen der Hand durch einen Dritten ist unzulässig. Benutzung der Schreibmaschine oder des PC führt zur Nichtigkeit."
Hab ich von https://www.rehmann.de/testament-erbvertrag/