Kann man sein Testament auf dem Computer schreiben?

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Hallo Winnie,

Das privatschriftliche Testament muss man selbst mit der Hand niederschreiben und unterschreiben. Von dieser strengen Formvorschrift gibt es keine Ausnahme. Maschinengeschriebene oder eigenhändig zwar geschriebene, aber nicht unterschriebene Testamente sind unwirksam. Es gilt dann die gesetzliche Erbfolge oder, wenn der Erblasser früher ein formgültiges und noch nicht vernichtetes oder widerrufenes Testament errichtet hatte, dieses frühere Testament.

Entgegen der landläufigen Meinung ist es nicht vorgeschrieben, ein Testament mit Datumsangabe zu verfassen. Da aber das Testament den „letzten Willen“ wiedergibt, ist es durchaus sinnvoll und anzuraten, das Datum anzugeben. Wurden über die Jahre mehrere Testamente verfasst ohne Datumsangabe, so ist im Erbfall schwer zu belegen, was denn der letzte Wille tatsächlich war.

Für den Fall der Fälle gibt es noch das sog. Nottestament. Das kann einerseits das „Dreizeugentestament“ sein, in mündlicher Form. Der letzte Wille muss dann niedergeschrieben werden. Auch der Bürgermeister kann ein Nottestament abnehmen. Er tritt dann in die Position eines Notars. Dazu sind zwei weitere Zeugen vorgeschrieben. Diese Varianten sind aber nur für den absoluten Notfall vorgesehen.

Die Frage hab ich mir auch gestellt, hab dazu folgende Info von nem Anwalt gefunden:

"Beim eigenhändigen Testament ist die gesamte Niederschrift eigenhändig zu schreiben. Ein Führen der Hand durch einen Dritten ist unzulässig. Benutzung der Schreibmaschine oder des PC führt zur Nichtigkeit."

Hab ich von https://www.rehmann.de/testament-erbvertrag/

Woher ich das weiß:Recherche