Liebe Experten,
Ich hatte letzten Sommer mal wegen Hauptjob-Nebenjobkombinationen nachgefragt: https://www.finanzfrage.net/frage/angestellt--nebenjob-minijob-oder-kurzfristiger-minijob---versteuerung
Dafür nochmals vielen Dank!
Inzwischen wird meine kurzfristige Beschäftigung mit der Steuerklasse 6 behandelt; dazu drei kurze Fragen:
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Einen Minijob (bis 450 EUR) braucht man in der Steuererklärung doch nicht anzugeben, oder? Wie ich gehört habe, Einnahmen mit der Steuerklasse 6 aber doch. Was heißt das für mich? Trifft ja irgendwie beides zu...
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Ich verstehe grundsätzlich, warum Steuerklasse 6. Aber: Ich dachte eigentlich, bis 450 EUR heißt nicht nur versicherungsfrei, sondern auch steuerfrei - auch bei laufenden Hauptjob mit Steuerklasse 1.
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Wäre die Pauschalbesteuerung bei kurzfr. Minijobs insgesamt praktischer/günstiger für mich gewesen (wenn sie bei mir anwendbar ist, müsste ich noch prüfen)? Es klingt so, als wäre das ganz generell so. Diese liegt ja allerdings bei 25%. Laut Abrechnung scheinen meine Abzüge aber auch bei Klasse 6 unter 25% zu liegen. Das verstehe ich nicht wirklich.
Vielen Dank für Eure Mühe und einen schönen Tag,
Dexterhaven