Für den Zustand der Elektroinstallation ist immer der Vermieter zuständig weil diese zur Mietsache gehört.Der Anschluß eines Bügeleisens ist immer erlaubt und überlastet eine dem aktuellen Stand der Elektroinstallationstechnik ensprechenden Anlage niemals. Ebenso ist der Betrieb einer zu alten Elektroinstallation illegal,weil dies eine Gefahr sowohl für die Wohnung als auch für de Mieter darstellt.

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