Elektrizitätsproblem in Altbauwohnung - Muss Vermieter bezahlen?

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Bei allem Eifer in anderen Antworten habe ich hier eine "Rechtsinformation":

http://www.pro-wohnen.de/Stromversorgung.htm

sowie auf gleicher Seite mit dem Stichwort: pro-wohnen.de/Mietrecht/stromversorgung-altbau.htm

Vielen Dank. Das kann ich notfalls dem Vermieter zuschicken. Schön, es nochmal schwarz auf weiß zu haben welche Rechte ich habe.. ich freue mich :-)

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Die Instandhaltung der Elektroinstallation ist klar Vermietersache. Zwar müssen Mieter für Schäden haften, die sie daran verursachen. Das sind Extremfälle und kann nur passieren wenn beispielsweise mehrere starke Stromverbraucher über Zwischenstecker gleichzeitig an einer Steckdose betrieben werden. Aber der Anschluß eines einzigen normalen Elektrogeräts darf an einer ordnungsgemäß angelegten Installation keine Schäden verursachen. Wenn eine Steckdose überlastet ist, so springt doch die Sicherung heraus und es fällt nicht etwa der gesamte Anschluß aus. Melde den Schaden daher unbesorgt bei Deinem Vermieter.

Ja, jetzt fällt es mir ein, die Sicherung ist gar nicht rausgesprungen. Hatte in der Aufregung ganz vergessen. Danke! Das muss ich dem Vermieter so sagen. Das ist ein guter Beweis, dass eben die Anlage nicht funktioniert hat. Vielen Dank!

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Hallo,

Hier meine Meinung zu deiner Frage. Da die elektrische Installation zum Gebäude gehört, ist hier der Vermieter zuständig. Das gilt auch für das Begleichen des Schadens. Wenn mehrere Steckdosen ausgefallen sind, dürfte ein Kabeldefekt vorliegen. Am Besten den Raum über die Sicherung stromlos schalten und umgehend den Vermieter kontaktieren.

Gruß

Hajue

Oje, hoffentlich müssen keine Wände aufgemacht werden...

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Wenn das Problem nicht gerade nur ein Bagatellschaden ist, muss meiner Erkenntnis nach der Vermieter die finanziellen Kosten zu Behebung des Schadens tragen.

Für den Zustand der Elektroinstallation ist immer der Vermieter zuständig weil diese zur Mietsache gehört.Der Anschluß eines Bügeleisens ist immer erlaubt und überlastet eine dem aktuellen Stand der Elektroinstallationstechnik ensprechenden Anlage niemals. Ebenso ist der Betrieb einer zu alten Elektroinstallation illegal,weil dies eine Gefahr sowohl für die Wohnung als auch für de Mieter darstellt.

Daran hatte ich ja noch gar nicht gedacht. Ein wunderbares Argument, falls es nötig wird...danke!

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