Hallo,

also ich möchte einmal sagen, dass ich versberatung zustimme, denn deine Abkürzung hat es in sich. Diese heißt in der SCHUFA-Sprache nicht KreditKarte sondern Anfrage Kreditkonditionen. Eine Kreditkarte wird mit dem Merkmal CC oder CR gemeldet.

Ansonsten vermerkt die SCHUFA unter anderem folgende Dinge:

-bestehende Girokonten (als GI)

-bestehende und erledigte Kredite (als KR); mit angegeben werden Nettokreditbetrag, Laufzeit, Datum der ersten Rate; erledigte Kredite bleiben 3 Jahre gespeichert und drücken somit aus, dass du deinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachgekommen bist -> positives SCHUFA-Merkmal

-bestehende Ramenkredite (als RK)

-bestehende Kreditkarten (wenn diese in Raten zurückgezahlt wird als CR, wenn als Einmalzahlung am Monatsende CC)

-Hypotheken

Aber auch negative Dinge werden gespeichert:

-Konto in Abwicklung (als KW - die Bank hat das Konto gekündigt)

-Eidesstattliche Versicherung (als EV)

-Haftbefehl (als HB -> zur Zwangsabgabe eines eidesstattlichen Versicherung)

Bei allen Dingen ist zu berücksichtigen, dass die SCHUFA die jeweiligen Vertragspartner nicht mit angibt, d. h. nur du und die z. B. jeweilige Bank weiß, dass du einen Kredit oder eine Kreditkarte dort besitzt.

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