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Hallo
bei dem Zugewinn handelt es sich im deutschen Scheidungsrecht um einen Ausgleichsbegriff, der beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft den während der Ehe eingetretenen Vermögenszuwachs beschreibt. Dieser wird berechnet als Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen beim Ende der Ehe. Dieser Zugewinnausgleich ist unabhängig vom Verschulden des Scheiterns der Ehe geschuldet oder auch, wenn die Ehegatten zwischenzeitlich in der Trennungszeit neue Partner haben.
mehr zu diesem Thema können Sie nachlesen unter https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zugewinn
oder https://www.anwalt-zuerich.attorney/