Briefe per Nachnaahme solltst du grundsätzlich nicht annehmen, da das Geld nicht zurück zufordern ist. Die Bezahlung einer Forderung stellt grundsätzlich eine Anerkennung der Forderung dar ( BGB Schuldanerkenntnis durch Willenserklärung) Ein seriöser Händler liefert grundsätzlich auf Rechnung, wenn nicht zuvor ausdrücklich eine Nachnahme vereinbart worden ist.

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Die Handlungsweise der Zollverwaltung ist nicht zu beanstanden, da diese exakt den Verträgen mit den USA entsprechen. Ich versuche Ihnen den Vorgang und die Rechtslage zu erklären, welches wohl der Beamte unterlassen hat. Die Schülerin ist nicht Urlauberin und fällt somit unter die Handelsabkommen zwischen der BRD und der USA. Diesbezüglich hat die Schülerin sich bei der Wohnsitzgemeinde auch anzumelden, da sich der gesetzliche Wohnsitz gemäss IPRG ( Internationales Privatrecht) in der BRD nach der Einreise befindet. Die Schülerin hat diesbezüglich Handelswaren aus den USA exportiert und in die BRD importiert. Alle persönlichen Dinge, welche Sie am Tag der Einreise in die BRD eingebracht hat gelten zwar in den USA als exportiert und in der BRD als importiert sind von der Einfuhrsteuer 19% aber befreit. Dieses gilt nicht für Güter welche nach der Einreise importiert werden. Die Brille ist eindeutig nach dem Einreise Tag importiert worden. Somit ist eine Einfuhrsteuer zuerheben. Die Zollverwaltung stellt hierzu eine Einfuhrbescheinigung aus. Die Schülerin hat nunmehr die Möglichkeit, die Umsatzsteuer die Sie in den USA beim Erwerb der Dinge gezahlt hat, sich durch die amerikanische Steuerverwaltung erstatten zu lassen. Hierfür gibt es einen entsprechenden Vordruck bei der amerikanischen Steuerverwaltung über die US-Botschaft in der BRD zubesorgen. Diesen muss Sie ausfüllen, eine Anmeldebescheinigung der deutschen Gemeinde beifügen und ein Verzeichnis all der Dinge welche sie exportiert hat somit alles was sie nach Deutschland mit gebracht hat von der Zahnbürste bis zur letzten Socke. Den Erwerb in den USA hat sie nach zuweisen durch Kaufbelege. Sollte die Schülerin sodann in ferner Zukunft wieder in die USA verziehen, so gilt das gleiche umgekehrt, da Sie sodann die Waren aus der BRD exportiert und in die USA importiert. Den Vordruck gibt es sodann bei den Zollhauptämter; Abmeldebescheinigung der Gemeinde; Verzeichnis der Exportierten Waren; und Sie bekommt die 19% Umsatzsteuer bei Ausreise erstattet. Diese bedeutet Arbeit aber es lohnt sich finanziell.

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Grundsätzlich hat ein Geschädigter gegenüber den Verursacher eines Unfalls einen Anspruch auf Ersatz seines Schadens der unmittelbar mit dem Ereignis in Zusammenhang steht. Die sogenannte Kausalität des Ereignisses. Für den Supermarkt bestehen eindeutige gesetzliche Bestimmungen nach den allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften. Der Filialteiter und dessen Arbeitgeber im Regelfall der Betreiber des Supermarktes haften für die Einhaltung dieser Vorschriften. Aufgrund, dass im Bereich der Obstablagen verstärkt Verschmutzungen durch berabgefallenes Obst auftreten kann, hat der Filialleiter für eine regelmässige Reinigung des Bodens durch die Bediensteten Sorge zutragen. Weiterhin hat der Käufer auch eine besondere Vorsicht in diesen Bereich walten zulassen. Da das Ereignis dokumentiert ist obliegt es dem Filialleiter den Nachweis zuführen, dass er seinen gesetzlichen Pflichten nach gekommen ist und vielmehr ihnen eine Missachtung der Vorsichtpflichten obliegt. Sie müüssten somit vorsätzlich und bewusst den Unfall in Kauf genommen haben. Ihnen stehen diesbezüglich ein Schadensersatz zu der sich zusammen setzt aus. a.) Verdienstausfall b.) Behandlungskosten c.) Pflege- und Betreuungskosten d.) Fahrtkosten zur Klinik zum Arzt e.) Kosten einer Vertretung zb Kindermädchen bei Arztbesuchen f.) Schmerzensgeld ( bei Bruch eines Beines oder Armes ca. 1000EUR Ich empfehle beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsgutschein zubeantragen und einen Rechtsanwalt zukonsultieren Kosten: 10EUR

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