Urkundenüberprüfung nach Geburt? Standesamt Würzburg?

Wir sind seit 2018 (in Dänemark) verheirat. Unser Sohn wurde im Jahr 2021 in Würzburg geboren. Wir haben seine Geburtsurkunde beim Standesamt beantragt. Aber wir haben nur einen Ausdruck bekommen, auf dem stand, dass meine Identität nicht nachgewissen ist. Wohlgemerkt, ich bin 2014 legal als Studentin nach Deutschland gekommen. Ich habe hier studiert, gearbeitet und lebe seitdem auch hier. Ich bin im Besitz eines gültigen Reisepasses und habe eine Daueraufenthalt-EU Erlaubnis. Wieso ist meine Identität nicht bekannt? Die Standesbeamtin hat uns gesagt, dass wir 650 € zahlen und alle meine Unterlagen (von den Grundschulzeugnissen bis hin zu den Hochschulzeugnissen und meiner Geburtsurkunde) einreichen müssen, die dann zur Urkundenüberprüfung an die Botschaft in Kamerun geschickt werden. Ich habe sogar eine Kopie meiner Dokumente einschließlich der Geburtsurkunde eingereicht, die 2013 in der deutschen Botschaft in Kamerun beglaubigt worden war, bevor ich überhaupt nach Deutschland gezogen bin, aber die Dame sagte, das sei nicht genug! Unser Sohn ist bereits 2 Jahre alt und hat keine echte Geburtsurkunde! Natürlich ist er Deutscher, da mein Mann deutscher Staatsbürger ist. Ich wollte dieses Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, und als ich meine Unterlagen einschließlich seiner "Geburtsurkunde" bei der Einbürgerungsbehörde vorlegte, war die Sachbearbeiterin verwirrt darüber, warum die Standesbeamtin vermerkte, dass meine Identität nicht nachgewissen ist. Ihrer Meinung nach sollte dies nicht der Fall sein, da ich legal hierher gekommen bin und einen gültigen Reisepass habe! Nun sagt sie, sie müsse dies mit dem Standesamt klären und sehen, ob ich dieses Identitätsprüfungsverfahren durchführen muss. Ehrlich gesagt, habe ich keine 650 € zu verschwenden! Wir brauchen jeden Cent für medizinische Therapien für unseren Sohn, der eine schwere Frühgeburt war, an Krankheiten leidet und schwer behindert ist! Wenn das Standesamt das machen will, steht es ihm frei, das selbst zu bezahlen. Und das Verfahren dauert für Kamerun (anglophones Krisengebiet) ca. 2 Jahre! Ich beantrage die Staatsbürgerschaft nicht wegen meines Sohnes oder gar wegen meiner Ehe. Ich beantrage sie, weil ich die Voraussetzungen erfülle, die sich aus der Anzahl der Jahre ergeben, die ich hier verbracht habe. Bitte, was kann ich tun? Welche Fachanwälte würden Sie uns empfehlen?

Ausländerrecht, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit