ZÜP negativ?

3 Antworten

Ein Vergehen ist eine Straftat. Zumindest lt. deutschem Recht.

Ja, das kommt bei der Züp auf jeden Fall auf den Tisch. Ich glaube nicht, dass du diese deswegen nicht bestehst. Es könnte aber sein.

Wobei die Speicherfrist der Straftat bei nur 2 Jahren liegen dürfte. Maximal 5. Danach sollte es also problemlos gehen.

Das ist schon vorsätzlicher Betrug und es steckt eine Gewisse kriminelle Veranlagung dahinter.

Hier sollte das Gesetz Dir einen richtigen Warnschuss verpassen

Wenn ich den Sachverhalt richtig deute, kommt hier nur ein Verfahren wegen Betruges in Frage. Betrug ist eine Straftat und das laufende Verfahren kann der ZÜP durchaus im Wege stehen. Je nach Ausgang und Strafmaß wird eine Verurteilung sich ebenfalls negativ auswirken. Es wäre daher anzuraten, das laufende Verfahren möglichst glimpflich zu überstehen. Hierbei kann ein guter Verteidiger, vor allem aber Reue und die freiwillige Entschädigung der Opfer helfen.