Wird bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung bereits Grunderwerbsteuer fällig, obwohl der eigentliche Kauf erst in den nächsten Jahren erfolgt?

1 Antwort

Mit dem unterschriebenen und vom Notar beglaubigten Kaufvertrag für ein Grundstück oder eine Immobilie wird die Grunderwerbsteuer fällig.

Dir steht es aber frei einen anderen Vertrag als einen Kaufvertrag zu machen und auch dafür eine Auflassngsvormerkung machen. Dein Notar berät sie.