Wie lang ist man für Unterhalt zuständig wenn Kind die Prüfung wiederholt nicht schafft?

1 Antwort

Also eine feste Grenze gibt es hier nicht. Grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht bis zum erreichen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses. Jedoch sind hier natürlich auch Grenzen gesetzt. Sollte das Kind sich nicht mehr bemühen diesen Abschluss zu erreichen, kann irgendwann eine Kürzung bzw. Streichung des Unterhalts erfolgen. Jedoch sollten die Eltern dieses konkret mit dem Sprössling besprechen, ihm die eventuellen Konsequenzen aufzeigen und Hilfe anbieten. Andernfalls bekommt die Streichung des Unterhalts schnell den Beigeschmack, dass es wie ein "ich suche mir einen Grund nicht mehr zu zahlen" wirkt.