Wer zahlt die Bereitstellungzinsen, wenn sich die Mängelbeseitigung über ein Dreiviertel Jahr zieht?
Hallo,
ich bin im Januar 2021 in meine Wohnung eingezogen. Die letzten Mängel wurden nun im Dezember behoben, lange Zeit passierte gar nichts… Da ich nun erst vor zwei Wochen eine Rechnung für die letzte Rate erhalten habe, habe ich nun sehr lange bereitstellungszinsen gezahlt. Gibt es eine Möglichkeit, diese dem Bauträger in Rechnung zu stellen?
2 Antworten
Blablabla
BZ-pflichtig ist der Darlehensnehmer, nicht der Bauträger, der dir vermutlich zu keiner Zeit einen verbindlichen Termin der mängelfreien Baufertigstellung genannt haben dürfte.
Zur Mehrbelastung ein Beispiel:
Darlehenszinsen 2 %, BZ 3 % p.a, Zeit 6 Monate, Restvaluta 20 000 €,
Mehrbelastung 100 €.
Welcher Schaden soll denn da entstanden sein?
Wenn bereits im Januar gezahlt worden wäre, wären doch auch Zinsen zu zahlen gewesen.
Die bereitstellungszinsen sind meines Wissens nach erheblich höher.