Verkäufer will Artikel doch behalten, habe ich recht den Artikel trotzdem zu bekommen?

2 Antworten

Du hast einen Anspruch auf Aushändigung des Kaufgegenstandes (§ 433 Abs. 1 BGB) und könntest diesen theoretisch auch erfolgreich einklagen. Für sinnvoll halte ich das allerdings nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
FrauEichhorn  28.10.2021, 23:00

verträge sind zu erfüllen, daher hast du einen anspruch auf aushändigung des kaufgegenstands.

alternativ sehe ich noch die möglichkeit des schadensersatzes wegen nichterfüllung. du kaufst dir das gerät woanders und der verkäufer muss dir die differenz erstatten. neben der vollständigen zurückzahlung des kaufpreises natürlich.schließlich entsteht dir ja durch das zusätzliche geld, was du nun für ein anderes gerät in die hand nehmen musst, ein schaden, weil du ja eigentlich sein gerät wolltest.

einfach mal googlen: "Ihre Rechte bei Lieferverzug: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung"

und dann das erste ergebnis (kann den link gerade nicht einfügen)

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Ihr habt einen Vertrag der für beide Seite bindend ist, du kannst den Artikel einklagen, oder Nervenschonender das Geld zurück nehmen und dich anderweitig umsehen.

Christian924 
Fragesteller
 28.10.2021, 18:32

Ok, das muss ich mir noch überlegen… aber danke für die schnelle Antwort :)

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