Vaterschaft?
Guten Tag,
ich arbeitstätig, Kindesvater Hartz 4.
es geht daraum wir möchten gerne das der Kindesvater mit auf den papieren des Kindes steht aber möchten nichts vom Jobcenter haben weil wir kein Paar sind wohnen aber als WG zusammen. jetzt die sorge!!! vaterschafts anerkennung, eintragung beim Jugendamt, geben die das bei Jobcenter an oder brauchen wir uns da keine sorgen machen, weil wir das nicht möchten!!!????
Danke für die Antwort
1 Antwort
Schlicht und ergreifend wenn Ihr als Eltern gemeinsam mit Eurem ! Kind in einer Wohnung lebt, so seid Ihr als BG einzustufen..... und diesbezüglich ist es irrelevant, ob eine behördliche / amtliche Anerkennung des Kindes stattgefunden hat oder nicht.
Beim JC muss angegeben werden, dass das ( zukünftig ) in Eurem Haushalt lebende KInd Euer gemeinsames Kind ist.
Insgesamt - wenn der Kindsvater im Leistungsbezug ist, so werden Deine Einkünfte auf Euren Bedarf angerechnet.