Vaterschaft?

1 Antwort

Schlicht und ergreifend wenn Ihr als Eltern gemeinsam mit Eurem ! Kind in einer Wohnung lebt, so seid Ihr als BG einzustufen..... und diesbezüglich ist es irrelevant, ob eine behördliche / amtliche Anerkennung des Kindes stattgefunden hat oder nicht.

Beim JC muss angegeben werden, dass das ( zukünftig ) in Eurem Haushalt lebende KInd Euer gemeinsames Kind ist.

Insgesamt - wenn der Kindsvater im Leistungsbezug ist, so werden Deine Einkünfte auf Euren Bedarf angerechnet.

OdinJora 
Fragesteller
 26.07.2023, 16:02

ah Okay. macht das Jugendamt so was Automatisch?

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