Überstunden bei übernahme?

3 Antworten

Bei Überstunden hast Du kein Mitspracherecht, es sei denn, Du kündigst im 3. oder 4. Quartal, wenn Du durch die Kündigung noch im gleichen Kalenderjahr ausscheidest. Nur dann ist es Dir erlaubt Deinen Resturlaub mitzunehmen. Aber dieser wird Dir bei Deinem neuen Arbeitgeber im gleichen Kalenderjahr wieder angerechnet. Solltest Du bei einem Entleiherbetrieb ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen sein und die Probezeit bereits um sein, kannst Du nur ordentlich kündigen und es gilt das gleiche, wie vorher schon ausgeführt.

Ab dem Tag der Übernahme beim Kunden bzw. beim neuen Arbeitgeber fängst du bei Null an. Jetzt rechnest du nämlich mit deinem neuen Arbeitgeber ab. Die Überstunden muss dir - wenn es überhaupt so vereinbart war - der bisherige Arbeitgeber (der Personalvermittler) bezahlen.

Stimmt es das wenn ich von dem Kunden übernommen werde der auch meine Überstunden mit übernehmen muss wenn ich mir die nicht auszahlen lassen will ?

Nein - denn der Entleiherbetrieb hat Deinem bisherigen Arbeitgeber, die von Dir geleisteten Stunden bereits bezahlt.