Überschriebenes Haus rückgängig machen?

3 Antworten

Wenn - wie es sich liest - der Ex-Partner ohne Gegenleistung "ins Grundbuch aufgenommen" wurde, dann war das damals eine Schenkung. Und wenn er seinen Anteil jetzt ohne Gegenleistung an die Tochter zurückgibt - womit er erst mal einverstanden sein muss - dann ist das wieder eine Schenkung, beide dürften aufgrund des geringen Freibetrages von 20.000 € Schenkungsteuer auslösen.

Dein Sachverhalt ist völlig unklar.

Meine Tochter hatte mit ihrem Mann ein Haus gekauft. 

Also gehörte es Deiner Tochter und ihrem Gatten zu je 1/2?

Der neue Partner meiner Tochter wurde nun ins Grundbuch mit aufgenommen mit 45%.

Wie ist er denn in die Position gekommen?

Wie wurde die Immobilie in den Scheidungsfolgesachen behandelt? Wurde vom ExEhemann auf die Tochter übertragen? Oder hat der Neue Freund gegen Übernahme der Schulden gekauft?

Oder wurde erst an die Tochter übertragen und dann hat der Neue die 45 % von der Tochter bekommen? Ist er mit in den Finanzierungsvertrag bei der Bank aufgenommen worden, oder hat er nur die Raten mitgezahlt?

Alles das ist wichtig für die steuerliche Beurteilung?

Was steht in den Verträgen und wo hat sich Deine Tochter beraten lassen?

Nach den Angaben aus Deinem Sachverhalt ist eine komplette Beurteilung nicht möglich.

Es kann Grun derwerbsteuer kosten, es kann Schenkugnssteuer kosten, es könnte sogar beides anfallen, auf den Kauf in Höhe der Schuldübernahme und auf die differenz zum wirklichen Wert Schenkungssteuer (gemischte Schenkung).

Auf jeden Fall teurer, als sich vor der Übertragung an den Freund für ein paar hundert Euro beraten zu lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn der neue Ex-Partner nicht komplett auf dem Schlauch steht, wird er deiner Tochte die 45% des Hauses, die ihm gehören, vermutlich gern wieder verkaufen. Manche Sachen muss man einfach auf die harte Tour lernen. Z.B. dass man nicht einfach 45% seines Hauses verschenkt.