Straftatanzeige wieder erstatten?

2 Antworten

Strafanzeige und Schadenersatz sind 2 verschiedene Dinge.

Mit einer Anzeige begehrt man die strafrechtliche Ahndung der Handlung durch den Staat in Form einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Er hat diesen Schaden schuldhaft (vermutlich vorsätzlich) verursacht und ist schadenersatzpflichtig. Wenn seine Identität mittlerweile bekannt ist, solltest du nun das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder Klage auf Zahlung einreichen. Das ist die zivilrechtliche Seite.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Du hast vermutlich eine Anzeige gegen unbekannt erstattet, wenn du die Person nicht kanntest? Jetzt kennst du diese Person und hast hoffentlich die entsprechenden Daten? Was hindert dich daran, den Sachverhalt so bei der Polizei zu schildern und erneut eine Anzeige, jetzt aber konkret gegen diese Person, zu erstatten? Dein Geld wird dir das aber erstmal nicht zurück bringen, dafür ist die Polizei nicht zuständig.