Steuern bei Aktienhandel?
Ich bin mir sicher, dass man auf Aktiengewinne Steuern zahlt. Meine Frage ist, wann?
Ich habe ein Account bei einer Deutschen GmbH (zero Finanzen) welche ein Konto bei einer Deutschen Bank (Baader Bank) für mich als Tradingkonto eingerichtet haben.
Beispiel:
Ich zahle 100 € auf das Baader Konto, um damit in Aktien zu investieren. Nach einem Jahr verkaufe ich diese Aktie und habe nun 200 € auf dem Konto. Diese 200 € zahle ich jetzt auf mein Privatkonto aus.
Werden direkt von der GmbH Steuern abgezogen (ich kriege z.B. nur 150 € auf mein Konto) oder muss ich selber diese 200 € ,,Einnahmen" dem Finanzamt melden? (Bin kein Daytrader)
Vielen Dank!
Edit: Wie sieht es aus, wenn ich dann zu Robinhood (einem US-Unternehmen), da zero Finanzen nicht alle Aktien anbietet, welche ich gerne kaufen würde.
2 Antworten
Zunächst mal: alle diese genannten Konten sind steuerlich Privatkonten, d.h. sie gehören Dir als Privatperson, nicht einem Unternehmen.
Der nächste Punkt: wenn Du finanzen.net Zero GmbH meinst, so handelt es sich dabei um ein deutsches Unternehmen. Dieses unterliegt dem Investmentsteuerrecht in Deutschland. Damit werden Transaktionen zum Zeitpunkt eines Verkaufs besteuert, d.h. die depotführende Stelle wird die steuerlichen Verrechnungen durchführen.
Die depotführende Stelle (Baader Bank) wäre auch die Bank, bei der Du einen Freistellungsauftrag einrichten kannst. Ohne diesen werden Abgeltungssteuer und SolZ von der Baader Bank bei der Veräußerung abgezogen.
Wenn Du für 100 EUR (ohne Transaktionskosten) Aktien kaufst und diese für 200 EUR verkaufst, wäre der Gewinn 100 EUR. Die Abgeltungssteuer von 25% wird auf diesen Betrag berechnet, nicht auf den Erlös. Es fallen also 25 EUR zzgl. 5,5% (1,38 EUR) SolZ an. Ggf. kommt noch Kirchensteuer hinzu. Du wirst also im besten Fall von den 100 EUR nur 73,62 EUR sehen. Kontostand somit 173,62 EUR.
Die steuerlichen Daten werden zum Jahresende von der Bank an die BZSt gemeldet.
Ausländische Broker führen normalerweise nicht automatisch die Steuern an den deutschen Fiskus ab und berichten diese auch nicht zum Jahresende. Du wirst daher alle Transaktionen selbst aufführen müssen und in der Einkommensteuererklärung dies selbst darlegen müssen. Belege des ausländischen Brokers müssen die Zahlen bestätigen.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! Dann werde ich mich mal nach einem Freistellungsauftrag umsehen :)
Wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, welcher bei Alleinstehenden einen Freibetrag bis 1000 € (2023) einräumt, zieht deine Bank die Abgeltungssteuer ab. Ausländische Steuern können bei Vorliegen zwischenstastlicher Doppelbesteuerungsabkommen erstattet werden. Darum muß du dich selbst kümmern und die Bank darf nach jüngsten gesetzlichen Erscheernissen keine Hilfe leisten.