Staatliche Übernahme von Anwaltskosten bei Widerspruch gegen Bescheid der Rentenversicherung?

3 Antworten

Ja, das nennt sich Prozeßkostenhilfe. Den Antrag stellt entweder der Anwalt den man beauftragen möchte, oder man geht zum Amtsgericht, schilder dort das Anliegen, bekommt einen Beratungssschein mit dem man dann einen Anwalt des Vertrauens aufsucht und man stellt dann gemeinsam mit ihm diesen Antrag.

Leg doch erst einmal selber Widerspruch ein, dafür braucht man doch noch keinen Anwalt. Dies kann man in einem formlosen schreiben in 2-3 Sätzen formulieren. Es gibt auch die Möglichkeit gerade bei der Deutschen Rentenversicherung den Widerspruch in der jeweiligen Geschäftsstelle der DRV mündlich zu Protokoll zu geben. Ist dieses erfolgt muss man erst einmal das Ergebnis abwarten.

Es gibt einen Beratungshilfe, die beim Amtsgericht beantragt werden muss. Dabei muss das Einkommen nachgewiesen werden. Nur bei Unterschreitung bestimmter Beträge wird die Hilfe gewährt. In Hamburg und Bremen gibt es das nicht, dafür aber ein staatliche Rechtsberatung, die auch bei dem zuständigen Gericht beantragt werden muss.

Wenn du über den Grenzen liegst, musst du den Anwalt selbst bezahlen.

Zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe gibt es Unterschiede