Rentenanspruch bei Wechsel der Staatsangehoerigkeit

1 Antwort

Rentenanspruch und Statsbürgerschaft haben nichts miteinander zu tun.

Auch bei einem Wechsel der Staatsbürgerschaft steht Dir die Rente in gleicher Höhe zu.

Die Zahlung ins Ausland nicht unmöglich. wird aber meist dem Land angepasst, in dem Du lebst.

Die Deutsche Rentenversicherung wird Dir aber genaue Auskünfte geben können.