P-Konto, zurückgebuchtes Guthaben wieder freischalten?Sparkasse?
Hallo, ich habe eine Sonnenbrille bestellt und diese wieder zurück geschickt, Geld wurde vom Händler zurück gebucht, jedoch ist der Betrag gesperrt jetzt und mein Freibetrag ist nicht überschritten worden! Weiß jemand mehr?
2 Antworten
Die Gutschrift zählt natürlich als ein zusätzlicher Geldeingang. Wenn der Freibetrag mit diesem zusätzlichen Geldeingang aber nicht überschritten wurde, dann dürfte der Betrag auch nicht gesperrt sein.
Ok, auch wenn das den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag überschreitet, aber das wird vermutlich an Zulagen liegen, die du erhältst. Damit wäre aber jeder zusätzliche Geldeingang über dem Freibetrag. Und die Rückzahlung ist das grundsätzlich erstmal. Es ist ja keine Stornobuchung oder Lastschriftrückgabe.
Ja ist ja auch ein weiterer Geldeingang. Hat die Bank richtig gemacht.
Wird das zurückgebuchte Geld dann irgendwann wieder freigeschaltet oder habe ich darauf nie wieder Zugriff?
Ich finde das aber eine Frechheit, man zahlt was mit dem Freibetrag und wenn man dass wieder zurück bekommt wird’s einem aus der Hand gerissen. Krank und man wird von niemanden aufgeklärt aber zum Glück gibst gutefrage :)
eine Frage noch, wird dass Geld dass ich zurück bekomme wieder freigeschaltet irgendwann oder den kommenden Monat? Oder ist dass jetzt fur immer weg? Weil mein Insolvenzverwalter bucht ca 560€ von mein Lohn ab und ca 1700-1800€ hab ich als Freibetrag, (immer untersvhiedlich)
Mein Freibetrag wurde aber so angepasst dass ich alles von meinem Lohn was übrig bleibt behalten darf des sind immer 1600-1700€, ohne Kinder oder sonstiges.
Schreiben von Anwalt an die Bank steht: Der pfändungsfreie Sockelfreibetrag entspricht damit mindestens den monatlichen Gehaltseingängen auf dem o. g. Pfändungsschutzkonto.