P-Konto, zurückgebuchtes Guthaben wieder freischalten?Sparkasse?

2 Antworten

Die Gutschrift zählt natürlich als ein zusätzlicher Geldeingang. Wenn der Freibetrag mit diesem zusätzlichen Geldeingang aber nicht überschritten wurde, dann dürfte der Betrag auch nicht gesperrt sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter
Cobra27 
Fragesteller
 13.07.2023, 21:38

Mein Freibetrag wurde aber so angepasst dass ich alles von meinem Lohn was übrig bleibt behalten darf des sind immer 1600-1700€, ohne Kinder oder sonstiges.
Schreiben von Anwalt an die Bank steht: Der pfändungsfreie Sockelfreibetrag entspricht damit mindestens den monatlichen Gehaltseingängen auf dem o. g. Pfändungsschutzkonto.

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orgel  13.07.2023, 22:13
@Cobra27

Ok, auch wenn das den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag überschreitet, aber das wird vermutlich an Zulagen liegen, die du erhältst. Damit wäre aber jeder zusätzliche Geldeingang über dem Freibetrag. Und die Rückzahlung ist das grundsätzlich erstmal. Es ist ja keine Stornobuchung oder Lastschriftrückgabe.

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Frankie4  07.08.2023, 21:06
@Cobra27

Die Rückerstattung des Kaufpreises ist kein Gehaltseingang.

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Ja ist ja auch ein weiterer Geldeingang. Hat die Bank richtig gemacht.

Cobra27 
Fragesteller
 13.07.2023, 19:26

Wird das zurückgebuchte Geld dann irgendwann wieder freigeschaltet oder habe ich darauf nie wieder Zugriff?

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Cobra27 
Fragesteller
 13.07.2023, 19:51

Ich finde das aber eine Frechheit, man zahlt was mit dem Freibetrag und wenn man dass wieder zurück bekommt wird’s einem aus der Hand gerissen. Krank und man wird von niemanden aufgeklärt aber zum Glück gibst gutefrage :)

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Andri123  13.07.2023, 20:02
@Cobra27

Ja, das ist blöd, aber es ist so. Man sollte also Erstattungen tunlichst vermeiden mit P-Konto.

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Cobra27 
Fragesteller
 13.07.2023, 20:23
@Andri123

eine Frage noch, wird dass Geld dass ich zurück bekomme wieder freigeschaltet irgendwann oder den kommenden Monat? Oder ist dass jetzt fur immer weg? Weil mein Insolvenzverwalter bucht ca 560€ von mein Lohn ab und ca 1700-1800€ hab ich als Freibetrag, (immer untersvhiedlich)

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Tiiii  13.07.2023, 22:51
@Cobra27

Nein, das Geld wird angeführt. Vermeide Rückzahlungen. Lieber Guthaben für die nächste Bestellung. Oder im Laden bar auszahlen lassen.

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Cobra27 
Fragesteller
 17.07.2023, 14:40
@Tiiii

Hab es mit mein Anwalt geklärt, diesen Monat hat er mir es erlaubt einmalig den erstatteten Betrag von Amazon frei zu stellen super :)

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