Nebenkostenabrechnung pro Kopf - zählen kleine Kinder auch dazu?
Hallo zusammen, ich habe die Nebenkostenabrechnung bekommen und dort sind meine beiden Kinder als Vollzahler pro Kopf gewertet. Kann ich bis zu einem gewissen Alter einen anderen Schlüssel z.B. 0,5 bei meinem Vermieter beantragen?
2 Antworten
Deine Beantragung wird Dir nicht viel helfen.
Der Vermieter ist durch die bestehenden Mietverträge auch gegenüber den anderen Mieter gebunden und kann auch nicht einseitig den hausüblichen Verteilungsschlüssel wegen Deiner Kinder, Deinem "auf Montage" oder zur Kur befindlichen Lebensgefährten ändern.
Das Alter Deiner Kinder spielt hier keine Rolle. Es könnte auch so sein, dass die genannten Nebenkosten mangels anderweitiger Vereinbarung gar nicht nach Personenzahl, sondern nach der Wohnfläche verteilt werden (siehe auch § 556a BGB). Guck auch mal hier: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Verteilerschluessel.htm
Noch eine Bemerkung zu meiner Frage: der Wasserverbrauch ist durch Wasseruhren geregelt. Was mich interessiert sind die Nebenkostenpunkte Kanal, Hausstrom, oder Müllabfuhr. Danke für Eure Antworten.