Nebenkostenabrechnung pro Kopf - zählen kleine Kinder auch dazu?

2 Antworten

Deine Beantragung wird Dir nicht viel helfen.

Der Vermieter ist durch die bestehenden Mietverträge auch gegenüber den anderen Mieter gebunden und kann auch nicht einseitig den hausüblichen Verteilungsschlüssel wegen Deiner Kinder, Deinem "auf Montage" oder zur Kur befindlichen Lebensgefährten ändern.

Das Alter Deiner Kinder spielt hier keine Rolle. Es könnte auch so sein, dass die genannten Nebenkosten mangels anderweitiger Vereinbarung gar nicht nach Personenzahl, sondern nach der Wohnfläche verteilt werden (siehe auch § 556a BGB). Guck auch mal hier: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Verteilerschluessel.htm

Noch eine Bemerkung zu meiner Frage: der Wasserverbrauch ist durch Wasseruhren geregelt. Was mich interessiert sind die Nebenkostenpunkte Kanal, Hausstrom, oder Müllabfuhr. Danke für Eure Antworten.