Mutter hat im Ausland gelebt und ist auch dort gestorben. Wo fallen Steuern an?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht besteuert, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe in Deutschland seinen Wohnsitz hat(te). Einer genügt.

Wenn Belgien das ebenso macht, fällt in beiden Ländern Erbschaftsteuer an. Dabei wird die ausländische Erbschaftsteuer auf die deutsche angerechnet, so dass im Ergebnis wirtschaftlich gesehen nur einmal Erbschaftsteuer zu zahlen ist - jedoch die höher der beiden Länder.

TobiasFaross 
Fragesteller
 08.03.2012, 13:09

Vielen Dank. In dem Fall ist es dann eh Wurscht. In Deutschland wäre ich steuerfrei, in Belgien nicht, also wird dort besteuert. Danke für die Antwort

0
obelix  08.03.2012, 13:22
@TobiasFaross

DH.

Wie immer ist bei EnnoBecker nichts hinzuzufügen.

Dennoch erlaube ich mir, diesen Link zu posten, weil er darstellt, wie internat. Fälle generell aufgebaut sind:

http://kuerzer.de/xUtcxQd5I

Meines Wissens gibt es kein DBA mit Belgien. In dem Falle wird Belgien besteuern, D würde auch (hier nicht, weil Freibeträge nicht ausgeschöpft). Auf Antrag kommt es zu einer Anrechnung der bezahlten Steuer.

0

Weder in Deutschland noch in Belgien hat es seit 2012 Revolution gegeben. Was soll die Wiederholung der Frage? Es hat sich an der betrüblichen Rechtslage nichts geändert.

EnnoBecker  18.12.2013, 14:48

Doch seit gestern gibt es Kandesbuzndzlerin Ihro Majestät Angela III. Außerdem hat sie in erkleckliches Narrenvölkchen um sich geschart.

Wobei ich ja am meisten über das Verteidigungsministerium amüsiert bin: Jetzt wahrscheinlich nicht mehr "U. v.-d. Leyen" an der Tür, sondern "UvD Leyen".

2

Hallo

Ich habe fast ähnliches Problem..und wollte mal fragen wie die Sache ausgegangen ist. Bei mir sieht es so aus,das es um meine Belgischen Grosseltern geht.Sie hatten ein Haus(in Belgien,beide Belgische Staatangehörigkeit),was jetzt verkauft wurde.Mein Onkel und ich(wohnhaft Deutschland und staatangehörigkeit Deutsch) teilen uns das Erbe.

Der Notar in Belgien sagte , ich muss Erbschaftssteuer in Belgien zahlen (was er erledigt) und damit ist gut. Aber ich bin mir da nicht so sicher..wegen doppelbesteuerung bzw differenz.. Ich hab dazu hier ,heute, eine ähnliche Frage gestellt...

danke für die Auskunft ,lg nicole

Hallo Tobias, ich bin vor Jahren mal in der gleichen Situation gewesen (Elternhaus in Brüssel geerbt mit Wohnsitz in Deutschland). An der belgischen Erbschaftssteuer kommst nicht vorbei und die ist, wie du schon schreibst, heftig. Wenn deine Mutter ihren ständigen Wohnsitz in Belgien hatte, so ist unterliegt auch ihr im Ausland belegtes vermögen der belgischen Erbschaftsteuer. Sei aber froh, dass du zumindest in Deutschland in den Genuss der aktuellen Freibeträge kommst. Ich musste damals (2008) sowohl in Deutschland als auch in Belgien Erbschaftsteuer zahlen, wobei mir ein Teil der belgischen Steuer angerechnet wurde. Mein Rat wäre, wende dich an einen guten belgischen Notar der sich mit deutsch-belgischen Erbschaften auskennt (davon gibt es eine ganze Menge in Brüssel, ich kann dir auch gerne meinen damaligen Notar nennen). U.u. lässt sich ein bissel Steuer sparen bei der Wertermittlung deines Elternhauses. Du wirst ohnedies einen belgischen Notar beauftragen müssen die Erbschaft in Belgien abzuwickeln – ohne Notar geht’s in Belgien nicht. Falls deine Eltern EU-Beamte sind/waren gibt es u.U. auch noch Möglichkeiten dies steuermindernd geltend zu machen. Ich wünsch dir viel Erfolg!