Mit 19 Jahren ausziehen welche Finaziellen Unterstützungen gibt es?

2 Antworten

Im Rahmen eines Studiums hast Du die Möglichkeit, Bafög zu beantragen, soweit Deine Eltern Dir nicht Unterhalt in ausreichender Höhe gewähren können:

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/#Aenderungen_beim_Unterhalt_ab_01012023

Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag ab dem 01.01.2023 abweichend von den Tabellenwerten 930 Euro monatlich.

Von diesen 930 Euro kann nach den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle 2023 bei einem erhöhten Bedarf bzw. mit Hinblick auf die Lebensstellung der Eltern abgewichen werden.

Andere Transferleistungen wie z.B. Wohngeld oder Bürgergeld stehen Dir nicht zu.

Ergänzend zu den richtigen Ausführungen von @wilees sind deine Eltern dir nur dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn du nach dem FSJ ein Studium oder eine Ausbildung beginnst. Wenn du jedoch vorhast zu arbeiten, dann musst du dein Leben selbst finanzieren. Dein Ausbildungs-Entgelt reduziert den elterlichen Unterhaltsanspruch.