Meine Schwester und ich haben vor 9 Jahre das Erbe von unserem Vater ausgeschlagen.jetzt will meine Schwester der Mutter das Haus abkaufen.geht das ohne weiter?

3 Antworten

Ihr beide habt Ausgeschlagen und damit wurde die Mutter Alleinerbin.

Also gehört ihr das Haus.

Sie kann es verkaufen, oder verschenken.

Deine Zustimmung ist nicht erforderlich.

Dass Du bei der Schenkung einen Verzicht unterzeichnen sollst, ist vermutlich der Verzicht auf einen eventuellen Pflichtteilergänzunganspruch, der fällig werden könnte, wenn Eure Mutter innerhalb von 10 jahren nach der Schenkung stirbt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Die Ausschlagung des Erbes von Vater hat mit dem Vorgang nichts zu tun. Wird das Haus an die Schwester zu einem marktüblichen Preis verkauft, ist dazu deine Zustimmung nicht erforderlich. Soll aber eine Übertragung im Weg der vorweggenommenen Erbfolge vorgenommen werden, dann wäre die Zustimmung erforderlich bzw. auch eine Regelung über eine etwaige Ausgleichszahlung an dich, dafür das du verzichtest. Aber auch abhängig davon, welche Verpflichtungen die Schwester im Rahmen der Übertragung ggf. übernimmt.

Sie kann tun was sie will.