Maklerprovision bei Familienkauf

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Man sollte sich den Maklervertrag zunächst einmal anschauen. Wenn es kein Alleinauftrag ist und dezidiert ein privater Verkauf dennoch möglich ist, hat sich die Frage erledigt. Ansonsten natürlich Vertrag erst kündigen, allein schon zwecks Vermeidung von Irritationen. Aber auch wenn der Vertrag nicht umgehend kündbar ist, hat keineswegs der Makler automatisch Provisionsanspruch, es ist schon auch entscheidend, ob er eine Leistung ( für Sie ) erbracht hat. Hat er das nachweislich nicht , weder durch Werbung Sie auf das Objekt aufmerksam gemacht noch sonst etwas ( er steht ja nicht mit Ihnen in Kontakt ), hat er keineswegs vollautomatisch Provisionsansprüche. Ganz so einfach ist die Frage aber nicht zu klären, da würde ich dann schon vorher für ein Beratungsgespräch bei einem spezialisierten Anwalt 200 Euro in die Hand nehmen...