Liebhaberei oder Gewerbe?

1 Antwort

JA, das ist Gewerbe, wenn Du bei Plattformen Musik einstellst, außer, es eine komplette Eigenproduktion. Also Du bist der vortragende Künstler und kassierst für das ansehen.

Wenn Deine Einnahmen aus der Werbung bei YouTube sind, ist es Gewerbe.

Liebhaberei ist es, wenn Du laufend verluste machst, die Du mit Deinem anderen Einkommen verrechnest, um Einkommensteuererstattungen zu erhalten.

Die 419,- Euro Grenze (kombiniert ,ot der Gleitzone bis 820,- Euro)bezieht sich nur darauf, dass Gewinne (nicht Einnahmen, Gewinn ist Einnahmen abzüglich Kosten) bis 410,- Euro einkommensteuerfrei sind udn bis 820,- Euro nur teilweise besteuert werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986