Ladendiebstahl was nun?

1 Antwort

  1. 1-2 Wochen
  2. Es wird eine Aufforderung sein sich zum Tatvorwurf "Ladendien´bstahö" zu äußern.
  3. Vermutlich kommt ein Strafbefehl über eine Geldstrafe.
  4. Eher Anhörungsbogen
  5. Schwer zu sagen, da kann ein Strafverteidiger mehr zu sagen, aber aber so 30-70 denke ich.
  6. Ja, reine Bürokratie.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.