Ladendiebstahl?

2 Antworten

Hallo Harper1234,

keine Angst, damals warst du noch nicht strafmündig. Du kannst für einen Diebstahl, den du mit 13 Jahren begangen hast, (auch heute) nicht betraft werden.

Zum Teil strafmündig sind Jugendliche ab ihrem 14. Geburtstag. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Taten verantwortlich gemacht und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Noch nicht strafmündig sind nach dem deutschen Gesetz alle Kinder unter 14 Jahren. Sie müssen – jedenfalls vor Gericht – noch nicht die Verantwortung für ihre Straftaten übernehmen.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321203/strafmuendigkeit/

Du könntest aber, wenn du wiedererkannt wirst, Hausverbot in dem Laden bekommen, in dem du damals den Diebstahl begangen hast. Das ist aber nicht sehr wahrscheinlich, wenn schon mehr als 1 Jahr seitdem vergangen ist.

VG Emelina

Wenn Du zukünftig ..... ab 14 aufwärts, als strafmündig giltst, dann kommen durchaus die verherigen Diebstähle wieder aufs Tablett.

Dafür kannst Du zwar rückwirkend nicht bestraft werden, allerdings kann Dich ein Richter als Wiederholungstäter durchaus härter anfassen und Dir eine gehörige Anzahl an Sozialstunden auferlegen - evtl. auch einen Freizeitarrest .

Ebenso ist folgend davon auszugehen, dass das Jugendamt zugeschaltet wird.