Ladendiebstahl?
Hallo, ich bin harper
Ich habe zweimal in einem laden geklaut, als ich 13Jahre alt war, und wurde beim zweiten mal erwischt bei der tat. Ich wurde dann wiedererkannt, von einer Kamera Aufnahme. Ich habe auch in einem anderen Laden geklaut, als ich 13 Jahre als war und habe Angst dass, sie micht dort auch wiedererkennen von einer Kameraaufnahme, wenn ich wieder in den Laden reingehe. Was passiert wenn ich mit 14 wieder erkannt werde für die Tat die ich mit 13 begangen bin? Ich bereue alles sehr und werde es nicht wieder tun
2 Antworten
Hallo Harper1234,
keine Angst, damals warst du noch nicht strafmündig. Du kannst für einen Diebstahl, den du mit 13 Jahren begangen hast, (auch heute) nicht betraft werden.
Zum Teil strafmündig sind Jugendliche ab ihrem 14. Geburtstag. Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Taten verantwortlich gemacht und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Noch nicht strafmündig sind nach dem deutschen Gesetz alle Kinder unter 14 Jahren. Sie müssen – jedenfalls vor Gericht – noch nicht die Verantwortung für ihre Straftaten übernehmen.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321203/strafmuendigkeit/
Du könntest aber, wenn du wiedererkannt wirst, Hausverbot in dem Laden bekommen, in dem du damals den Diebstahl begangen hast. Das ist aber nicht sehr wahrscheinlich, wenn schon mehr als 1 Jahr seitdem vergangen ist.
VG Emelina
Wenn Du zukünftig ..... ab 14 aufwärts, als strafmündig giltst, dann kommen durchaus die verherigen Diebstähle wieder aufs Tablett.
Dafür kannst Du zwar rückwirkend nicht bestraft werden, allerdings kann Dich ein Richter als Wiederholungstäter durchaus härter anfassen und Dir eine gehörige Anzahl an Sozialstunden auferlegen - evtl. auch einen Freizeitarrest .
Ebenso ist folgend davon auszugehen, dass das Jugendamt zugeschaltet wird.