Kündigung einer mittelbaren Riester Förderung?

2 Antworten

Was hältst du davon, deiner Frau den Vertrag zu schenken? Es kommt in dem Fall für dich billiger. Dazu sind die 30 %, die sie vor der Rente entnehmen kann sicher mehr als ihre Eigenleistung.

Wenn die Beiträge richtig berechnet wurden, wurden die 154 € (ab 2018 175 €), die deine Frau mittelbar zulagenberechtigte Frau als Zulage bekommt, bei deinem Eigenbeitrag abgezogen.

Kündigt sie ihn, musst du nicht nur in Zukunft die (jetzt) 175 € mehr zahlen. Dir wird dann auch die (wegen der 154 € deiner Frau) schon bekommene Zulage für jedes Jahr, in dem du davon profitiert hast gekürzt.

Wirst du allerdings zusätzlich steuerlich gefördert, müsste man ausrechnen, wie sich das auswirkt, weil die direkte Zulage ja von der Steuererstattung abgezogen wird. Der Nachteil ist dann tendenziell geringer.

Für die Zukunft ist das einerlei. Du zahlst die 175 € mehr (bekommst allerdings auch mehr Rente). Unter dem Strich zahlt aber deine Frau 60 € weniger, du 175 € mehr und es gibt (vor allem) 175 € weniger Zulage. Zusammen habt ihr 115 € mehr Einzahlung und 175 € weniger Zulage.

Ich habe es schon anderswo geschrieben: man kündigt Riesterverträge nicht! Nicht nur, weil sie (durch diverse Änderungen im Gesetz) bald ein sehr gutes Image haben und jeder einen haben will. Vor allem kann man einen schlechten Vertrag jederzeit durch den besten für einen ersetzen und das ist der bessere Weg.

Aimannamia 
Fragesteller
 14.03.2018, 09:50

Meine Frau möchte ab Mai eine sozialversicherungspflichtige Stelle antreten. Kann sie weiterhin 5 Euro im Monat zahlen oder muss sie 4% von ihrem Gehalt, da sie unmitelbar gefördert wird. Danke

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Rat2010  14.03.2018, 10:12
@Aimannamia

Sie muss nichts. Sie kann in ihren Vertrag nichts (beitragsfrei), die 5 € oder auch mehr einzahlen.

Nur wenn sie Förderung bekommen will, muss sie einzahlen. Wenn sie die volle Förderung will, 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres (also 2018 60 €, 2019 etwas und 2020 vielleicht deutlich mehr) abzüglich der direkten Förderung!

So oder so behältst du und behält sie dann die schon erhaltene Förderung.

Vielleicht macht es Sinn, dass die Kinderförderung, die bisher du bekommst (???), auf deine Frau übergeht. Auch die Kinderzulagen mindern den Eigenbeitrag für die volle Förderung. Wenn sie also z. B. 2019 25.000 € verdient und die Kinder nach 2008 geboren sind, würde sie 2020 (25.000 * 4 % abzüglich 775 € direkter Zulage) 225 € im Jahr zahlen. Für 775 € Zulage!

Sie könnte auch dann nur 60 € im Jahr einzahlen. Bekommt dann aber halt nur den (anteiligen) Teil der Zulage (also etwa 1/4 der 775 €)

Bis gut 20.000 € rentenversicherungspflichtigen Einkommen würde es bei den 60 € im Jahr bleiben. Wenn deine Frau nicht Vollzeit arbeitet oder nicht so viel verdient, würde sie dann weiterhin hoch gefördert.

In der Konstellation würdest du dann zwar deutlich mehr einzahlen, hättest aber über die Förderung mit deinem Grenzsteuersatz, also die zusätzliche Steuererstattung (vermutlich) auch eine hohe Förderquote.

Lasst euch beraten! Durch die in Zukunft unmittelbare Förderung deiner Frau müsst ihr eh den Dauerzulagenantrag ändern.

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Sie bekommt 154 € p.a. und bezahlt 60 €. Warum will man so einen Vertrag kündigen. Wenn sie wieder arbeiten will, muss sie natürlich ihren Eigenbeitrag voll bezahlen um die 154 € p.a. weiter zu erhalten.

Gesamtbeitrag= 4 % vom letzten Jahresbruttoeinkommen.

Gesamtbeitrag=Eigenbetrag+Zulage+Kinderzulagen.

Wenn der Vertrag jetzt gekündigt wird, werden die 154 € für die ganze Laufzeit einbehalten. Das ist die schlechteste Lösung.