(Klein-)Gewerbe für das affiliate marketing vor dem auszahlen beantragen?

3 Antworten

Das Gewerbe ist anzumelden, wenn man mit der Tätigkeit nach außen tritt.

Steuerlich relevant sind alle Einnahmen und auch Ausgaben für das Unternehmen, auch die vor der Gewerbeanmeldung.

Das zu unterscheiden ist wichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ob Du es dir auszahlen lässt oder nicht, ist sowas von Latte! Selbst wenn Du Verluste und keinen Gewinn machst!

In dem Moment, wo Du diese Tätigkeit aufnimmst, handelst Du bereits gewerblich!

Denn alleine Dein Handeln ist darauf ausgerichtet, dass Du Gewinne erzielen möchtest.

Und Deine Eltern alleine entscheiden das sowieso nicht, wenn Du minderjährig bist. Hier Bedarf es der Zustimmung vom Familiengericht!!!

Nein, das ist nicht erlaubt.

Gewerbeordnung § 14 Anzeigepflicht; Verordnungsermächtigung

(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Man kann übrigens kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Gewerbe.

Gemeint ist meistens die Kleinunternehmerregelung gem § 19 UStG, diese wählt man aber nicht bei der Gewerbeanmeldung (ab), sondern im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.