Kann Vodafone die Gutschrift abziehen nach Widerruf?

2 Antworten

Du hast die Kündigung zurück genommen, den Vertrag geändert und die Änderung widerrufen. Die Kündigung wird ja dann nicht automatisch wieder wirksam. Also bezahlst du den regulären Preis, schließlich kam das Angebot aufgrund deines Widerruf nicht zustande und du musst erneut kündigen.

Daher durfte Vodafone auch weiter abbuchen. Die Kündigungsrücknahme und der Tarifwechsel sind 2 getrennte Vorgänge. Durch den Widerruf kamst du nur in den alten Vertragsstand, aber die Kündigung wurde dadurch nicht wieder hinterlegt. Die hättest du direkt wieder erklären müssen. Daher hat Vodafone auch Anspruch auf den vollen Preis, da du ja widerrufen hast und somit kein Tarifwechsel zustande kam.

Schneebeere 
Fragesteller
 06.08.2022, 08:20

Dankeschön für deine Antwort. So hatte mir das die VZ mit der Kündigung nicht erklärt, also dass ich sie hätte nochmals aussprechen müssen...

1

Wenn du schon bei der VZ beraten wirst, werden wir uns da nicht mehr groß einmischen. Zumal ich auch zugegeben muss, dass ich den Sachverhalt noch nicht komplett verstanden habe. Die VZ hat auch sicherlich die zugrundeliegenden Verträge gesehen, die kennen wir nicht.

Wenn Vodafone daran festhält, was auch der Fall ist, nachdem ich den letzten Rechnungen widersprochen habe, soll ich die Lastschriften zurückbuchen und den entsprechend niedrigeren Betrag ausdrücklich unter Vorbehalt überweisen.

Wenn du aufgrund der Einschätzung der VZ sicher bist, dass du im Recht bist, wäre das der sinnvollste Weg. Vorher würde ich aber einmal Vodafone mit einer Frist von 10 Tagen auffordern, den Differenzbetrag zur Vermeidung weiterer Kosten eigenständig zurückzuüberweisen. Denn deine Rückbuchung verursacht bei Vodafone nochmal zusätzliche Kosten, die VF von dir zurückhaben wollen wird.

Du solltest auf jeden Fall damit rechnen, dass Vodafone die Sache so nicht akzeptiert und noch monatelang versuchen wird, die "offenen Beträge" einzutreiben. Vodafone ist Experte im Ignorieren von unangenehmen Schreiben. Wenn du Pech hast, ergeht es dir wie einem anderen Fragesteller mit dem OTTO-Konzern... Dort haben wir ein geschlagenes Jahr (!) mit OTTO hin- und hergeschrieben, bis sich mal ein Mensch mit der Sache befasst hat.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Schneebeere 
Fragesteller
 05.08.2022, 23:38

Vielen Dank für Deine freundliche Antwort. Ja, ich hatte Vodafone bereits aufgefordert, mein Konto auszugleichen. Die aber schrieben zurück, ihre Rechnung wäre so korrekt...

Der Mitarbeiter der VZ meinte nach der Beratung, dass dann damit hoffentlich alles erledigt wäre und VF das so akzeptiert. Mehr könne er erst mal nicht tun, deswegen meine Frage...

0
Answer123  06.08.2022, 10:03
@Schneebeere

Ja, die VZ ist da manchmal etwas sehr optimistisch... Ich fürchte, correcta hat Recht: Du hättest nochmal Kündigen müssen. Ein Widerruf des Widerrufs der Kündigung war in dem Widerruf des Neuvertrages nicht drin.

0