Kann eine Firma die Umsatzsteuer nachträglich verlangen?

2 Antworten

Hast Du ein Unternehmen, oder bist u Privatperson?

Als privater Kunde, kannst Du die geänderte Rechnung sowieso abhaken, das ist für Dich nicht relevant.

Als Unternehmer und wenn Du das Gerüst für den Betrieb gemietet hast, könnte die Sache relevant sein und würde Dich ja auch wegen des Vorsteuerabzugs nicht schädigen.

Die Leute habe damals einfach verpennt rechtzeitig zu prüfen, ob sie im Vorjahr die Kleinunternehmergrenze überschritten hatten und wurden erst sehr spät darauf aufmerksam. Nun wollen sie den eigenen Fehler auf die Kunden abwälzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
andrea443 
Fragesteller
 17.05.2018, 11:00

vielen Dank,

wir sind privat Kunden.Muss ich auf die Mahnung Antworten oder kann ich diese einfach in den Müll werfen

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wfwbinder  17.05.2018, 11:02
@andrea443

Ich würde gar nicht reagieren, oder sind die Leute für Euch wichtig?

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andrea443 
Fragesteller
 17.05.2018, 11:20
@wfwbinder

nein,ist ein Gerüstbauer den wir damals beauftragt hatten

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wfwbinder  17.05.2018, 11:21
@andrea443

OK, dann nicht beachten und erst reagieren, wenn er so blöd ist einen Mahnbescheid zu schicken. Dann einfach Widerspruch.

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andrea443 
Fragesteller
 17.05.2018, 11:26
@wfwbinder

Mahnbescheid? Er hat uns eine Zahlungserinnerung mit 5.- Euro Säumniszuschlag gesendet,ist das ein Mahnbescheid ?....sorry aber da ich unsere Rechnungen immer bezahle kenne ich mich mit so was nicht aus ;-)

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wfwbinder  17.05.2018, 11:32
@andrea443

Nein, Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die per Postzustellungsurkunde (gelber Umschlag) zugestellt wird.

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andrea443 
Fragesteller
 17.05.2018, 11:42
@wfwbinder

oh das haben wir noch nicht :) Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten...

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EnnoWarMal  17.05.2018, 11:53
@andrea443
Muss ich auf die Mahnung Antworten oder kann ich diese einfach in den Müll werfen

Das kommt auf dein Verhältnis zum Gerüstbauer an. Rechtlich haben sie keinerlei Chance.

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DeanW  17.05.2018, 13:06
@andrea443

Ich würde eine kurz Antwort schreiben, das du den Anspruch ablehnst und auch kurz begründen

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Zu unterscheiden ist hier zwischen der zivilrechtlichen Behandlung und der umsatzsteuerlichen Behandlung der Angelegenheit, die sich aber beide gegenseitig bedingen. Außerdem muss man wissen, dass bei einem sog. "Kleinunternehmer" i. S. d. § 19 UStG die Leistung nicht etwa umsatzsteuerfrei ist; vielmehr fordert das Finanzamt die Umsatzsteuer nur nicht ein.

Zivilrechtlich gilt: Vertrag ist Vertrag. Das, was als Preis gem. Vertrag vereinbart ist, soll i.d.R. nach dem Willen der Vertragsparteien der Endpreis sein. Das heißt, wenn Umsatzsteuer, dann soll sie i. d. R. in dem Endpreis enthalten sein und nicht "oben drauf" kommen.

Das wird in eurem Fall nicht anders gewesen sein, zumal nicht anzunehmen ist, dass du dir als Verbraucher über etwa in dem Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer überhaupt Gedanken gemacht hast. Der Irrtum war also einseitig auf Seiten des leistenden Unternehmers.

Damit ist dieser Irrtum als einseitige Erwartung einer Vertragspartei aber für dich unerheblich (BGH NJW 1967, 1082; NJW-RR 1986, 708) und der Unternehmer kann von dir nichts nachfordern.

Der Unternehmer wird nun vielmehr aus dem, was er von dir erhalten hat, die Umsatzsteuer herausrechnen müssen (§ 10 Abs. 4 UStG).

Du solltest ihn aber nicht einfach "im Regen stehen" lassen, sondern ihm wenigstens mitteilen, weshalb du seinen Anspruch nicht anerkennst und als unbegründet zurückweist.

EnnoWarMal  17.05.2018, 11:52

...oder kurz gesagt:

Das ist das Problem des Gerüstverleihers. Wenn die zu doof sind, ihre Buchhaltung zu machen, dann ist das eben so. Müssen die mit klarkommen.

Und dann kommt es darauf an, wer der Gerüstbauer ist: Eine Firma, von der man öfter mal was will oder die ein Kumpel führt oder irgendwer Fremdes.

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andrea443 
Fragesteller
 17.05.2018, 12:15

ja wir haben uns keine Gedanke gemacht.Wir brauchten ein Gerüst,haben dort angerufen ,er hat es gestellt und dann die Rechnung gesendet.Die Rechnung haben wir dann auch im Juni 2016 sofort bezahlt und waren sehr überrascht das nun im Mai 2018 die Vorderung über die Umsatztsteuer kam da ja in der Rechnung extra stand das es sich um die Kleinunternehmer Regelung handelt und keine Umsatzsteuer berechnet wird

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