Käufer droht, was tun?

2 Antworten

es gibt ja für ihn keinen grund rechtlich vorzugehen, wenn du im vorfeld schon angeboten hast, den kauf rückgängig zu machen. was du ja eigentlich nicht anbieten hättest müssen, wenn alles so bei ihm angekommen ist, wie du es verkauft hast.

du hast auf jeden fall richtig gehandelt. alles gute

Hallo,

um beim Verkauf gebrauchter Sachen nicht für Mängel haften zu müssen, sollte die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. 

Die richtige Formulierung dazu:

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung.“

...... wie dem auch sei, wenn der Käufer sich nicht meldet, kannst du nicht reagieren.... 🤷‍♀️ Du hast ihm die Rücknahme signalisiert, soweit also gut‼️

Speichere den gesamten (schriftl.) Verkaufsablauf zu eigenen Beweissicherung ab und warte vorerst ab, mehr kannst du momentan nicht tun.