Ist Wohngeld Vorschuss für Altersrentner möglich?

1 Antwort

ja:

"Wohngeldgesetz (WoGG): § 26a Vorläufige Zahlung des Wohngeldes

(1) Eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes kann erfolgen, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht."

Die vorläufige Zahlung musst du beantragen. Das sollte formlos möglich sein, einfach auf deinen Antrag vom Januar verweisen.