Ist man als Minijobber nicht Arbeitnehmersparzulagen berechtigt?
Ist man als Minijobber nicht Arbeitnehmersparzulagen berechtigt, wenn man die Einkommensgrenzen nicht überschreitet?
1 Antwort
Doch, auch Arbeitnehmer, die als kurzfristig Beschäftigte, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft oder geringfügig entlohnte Beschäftigte (Minijob) tätig sind und deren Arbeitslohn pauschal versteuert wird sind berechtigt, eine Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.
Kannst Du hier nachlesen: § 40a EStG