Hausverkauf?

5 Antworten

Ja, das kann sie machen. Jeder Eigentümer der Immobilie kann ein Teilungsversteigerung beantragen. Die Immobilie wird dann versteigert und jeder erhält seinen Anteil.

Da bei der Versteigerung in der Regel weniger erlöst wird, als im freien Verkauf, ist es sinnvoller, sich zu einigen und den Anteil von der Tochter zu erwerben.

Wenn alle 3 im Grundbuch stehen, müssten auch alle 3 mit dem Hausverkauf einverstanden sein. Sobald einer in einer Erbengemeinschaft gegen den Verkauf ist, ist die Veräußerung nicht möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jein. Die Mutter oder die Schwester können ihr ihren Anteil auch abkaufen, was für die Schwester mit Geldbedarf zum gleichen Ergebnis führt. Das geht natürlich auch im Rahmen der Teilungsversteigerung. Früher kam dabei oft ein geringerer Verkaufspreis heraus. In Zeiten von Wohnungsmangel hängt das aber sehr stark davon ab, WO sich das Objekt befindet.

Sofern die Mutter das Geld nicht aufbringen kann um die Tochter auszuzahlen, kann die Tochter eine Teilversteigerung beantragen, wenn die Mutter und andere Tochter das Haus nicht freiwillig verkaufen wollen.